Rechtsprechung
BGH, 02.06.1961 - 5 StR 2/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55
Lustmord
Auszug aus BGH, 02.06.1961 - 5 StR 2/61
Daß sie in Anbetracht der Zahl und Schwere der Straftaten des Angeklagten bei der Strafbemessung dem Sühne- und Abschreckungsgedanken den Vorrang eingeräumt hat und daher eine Zuchthausstrafe für erforderlich gehalten hat, ist eine zulässige Erwägung (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]).